Allgemeine Vertragsgrundlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Grafik-Design- und Programmier-Dienstleistungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen und Programmierleistungen zwischen Blaupause Medien / Grafik Sheriff und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Blaupause Medien / Grafik Sheriff in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Blaupause Medien / Grafik Sheriff ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder Blaupause Medien / Grafik Sheriff erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Programmierleistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Blaupause Medien / Grafik Sheriff insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe, Reinzeichnungen und Programmierleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Blaupause Medien / Grafik Sheriff weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Blaupause Medien / Grafik Sheriff, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
2.4 Blaupause Medien / Grafik Sheriff überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes ver einbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und BlaupauseMedien / Grafik Sheriff.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6 Blaupause Medien / Grafik Sheriff hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Blaupause Medien / Grafik Sheriff zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann Blaupause Medien / Grafik Sheriff 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung
3.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSr/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Blaupause Medien / Grafik Sheriff berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSr/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 Blaupause Medien / Grafik Sheriff ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Blaupause Medien / Grafik Sheriff entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Blaupause Medien / Grafik Sheriff abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Blaupause Medien / Grafik Sheriff im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Blaupause Medien / Grafik Sheriff hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4 Bei Zahlungsverzug kann Blaupause Medien / Grafik Sheriff Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. An Entwürfen, Reinzeichnungen, Programmierleistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an Blaupause Medien / Grafik Sheriff zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7. Digitale Daten
7.1. Blaupause Medien / Grafik Sheriff ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber auszuhändigen.
7.2. Hat Blaupause Medien / Grafik Sheriff dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
8. Gewährleistung
8.1. Blaupause Medien / Grafik Sheriff verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
8.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung desWerks schriftlich bei Blaupause Medien / Grafik Sheriff geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
9. Haftung
9.1. Blaupause Medien / Grafik Sheriff haftet - sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Blaupause Medien / Grafik Sheriff Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Blaupause Medien / Grafik Sheriff nur bei der Verletzungvertrag wesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Blaupause Medien / Grafik Sheriff gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Blaupause Medien kein Auswahlverschulden trifft. Blaupause Medien / Grafik Sheriff tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
9.3. Sofern Blaupause Medien / Grafik Sheriff selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt Blaupause Medien / Grafik Sheriff hiermit sämtliche Blaupause Medien / Grafik Sheriff zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Blaupause Medien / Grafik Sheriff zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
9.4. Der Auftraggeber stellt Blaupause Medien / Grafik Sheriff von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Blaupause Medien / Grafik Sheriff stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
9.5. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen und Programmierleistungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
9.6. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Blaupause Medien / Grafik Sheriff nicht.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Blaupause Medien / Grafik Sheriff behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Blaupause Medien / Grafik Sheriff eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Blaupause Medien / Grafik Sheriff auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
10.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Blaupause Medien / Grafik Sheriff übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Blaupause Medien / Grafik Sheriff von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11. Haftungsausschluss
11.1. Der Kunde stellt Blaupause Medien / Grafik Sheriff von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf den Server frei. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen- Patentoder andere Rechte Dritter verletzen. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbstverantwortlich.
11.2. Zur Weiterverarbeitung vom Kunden an Blaupause Medien / Grafik Sheriff gelieferten Daten sind frei von Rechten Dritter oder entsprechende Rechte vom Kunden erworben.
11.3. Blaupause Medien / Grafik Sheriff übernimmt keine Garantie dafür, dass der Server für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung von Blaupause Medien / Grafik Sheriff ist die Überspielung der Daten auf den Server. Die Überwachung der Funktion ist in einem gesonderten Software-Pflegevertrag zu vereinbaren. Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht wurden. Sollten Daten an Blaupause Medien / Grafik Sheriff - gleich welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Bei Datenverlust verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
12. Schlussbestimmung
12.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Blaupause Medien / Grafik Sheriff.
12.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4. Gerichtsstand ist der Sitz von Blaupause Medien / Grafik Sheriff. Blaupause Medien / Grafik Sheriff ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Stand 01.07.2018